Hygieneschutzkonzept für den Verein
Antöner Tanzgarde Schweinfurt Stand 19.09.2021
Nach der bayrischen
Infektionsschutzmaßnahmeverordnung
Organisatorisches:
o Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge, sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den Sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
o Mit Beginn des Sportbetriebes wurde Personal (Ehrenamtliche Trainer und Betreuer) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte unterrichtet und geschult.
o Die Einhaltung der Regelung wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
Generelle Sicherheits- und Hygieneregeln:
o Wir weisen auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im In- und Outdoorbereich hin.
o Eine Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (z. B. Geschwister, Eltern- Kinder).
o Unsere Mitglieder werden darauf hingewiesen, dass bei Fahrgemeinschaften Masken im Fahrzeug zu tragen sind.
o Körperkontakt außerhalb der Trainingseinheit (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt.
o Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen oder in den letzten zwei Wochen Kontakt zu infizierten Personen hatten wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o Vor und nach dem Training (z. B. Eingangsbereiche, WC-Anlagen etc.) gilt eine Maskenpflicht im Innen- Bereich.
o Vor Betreten der Sporthalle ist ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
o Mitglieder werden regelmäßig darauf hingewiesen, ausreichend Hände zu waschen und diese auch regelmäßig zu desinfizieren. Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife, Einmalhandtücher und Handcreme ist gesorgt.
o Nach Nutzung der Sanitäranlage ist diese direkt vom Nutzer zu desinfizieren. Außerdem werden die sanitären Einrichtungen mind. einmal täglich gereinigt.
o Hoch frequentierte Kontaktflächen (z. B. Türgriffe) werden nach jeder Trainingseinheit desinfiziert – hierbei ist geregelt, wer die Reinigung übernimmt.
o Unsere Hallen werden nach jeder Trainingsgruppe, spätestens nach 120 Min. so gelüftet, dass ein ausreichender Frischluftaustausch stattfinden kann.
o Unsere Trainingsgruppen bestehen immer aus einem festen Teilnehmerkreis. Die Teilnehmerzahl und die Teilnehmerdaten werden dokumentiert. Auch der Trainer/Übungsleiter hat stets feste Trainingsgruppen.
o Für Trainingspausen stehen ausreichend gekennzeichnete Flächen zur Verfügung, die im Anschluss gereinigt werden.
o Während der Trainings- und Sporteinheiten sind Zuschauer untersagt.
o Verpflegung sowie Getränke werden von den Mitgliedern selbst mitgebracht und auch selbstständig entsorgt.
o Sämtliche Trainingseinheiten und Vereinsveranstaltungen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Aus diesem Grund werden die Trainingsgruppen auch immer gleich gehalten.
Maßnahmen zur 3G- Regelung:
o Vor Betreten der Indoor- Sportanlagen wird sichergestellt, dass bei einer 7- Tage Inzidenz über 35 nur Personen mit 3G- Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet) die Sportstätten betreten.
o Die 3G- Nachweise werden kontrolliert.
o Selbsttests werden von der jeweiligen Person selbst durchgeführt - allerdings immer unter Aufsicht des Trainers.
Maßnahmen vor Betreten der Sportanlage:
o Mitglieder, die Krankheitssymptome aufweisen, wird das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training untersagt.
o Beim Bringen und Abholen, weisen die Trainer auf die Einhaltung von Sicherheitsabstand und Maskenpflicht hin. Treffpunkt vor dem Gebäude.
o Eine Nichteinhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern ist nur den Personen gestattet, die generell nicht den allgemeinen Kontaktbeschränkungen unterzuordnen sind (Eltern, Kinder).
o Bei Betreten der Sportanlage gilt eine Maskenpflicht im Innen Bereich.
o Vor Betreten der Sporthalle wird ein Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
Zusätzliche Maßnahmen im Indoor Sport:
o Die Trainingsdauer wird pro Gruppe auf 120 Minuten beschränkt.
o Zwischen den Trainingsgruppen (i.d.R. während der Pause) wird mind. 15 Minuten vollumfänglich gelüftet, um einen ausreichenden Luftaustausch zu gewährleisten.
o Bei der Nutzung von sanitären Einrichtungen besteht Maskenpflicht.
o Vor und nach dem Training gilt eine Maskenpflicht auf dem gesamten Sportgelände.
o Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
o Das Personal (die Trainer) ist dazu aufgefordert, die Richtlinien umzusetzen.
Schweinfurt, 19.09.2021
Der Vorstand